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AGB

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AGB – IJO Reisen GmbH 

Vertragsbedingung des Reiseveranstalters IJO Reisen GmbH für Pauschalreisen

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Pauschalreisen des Reiseveranstalters IJO Reisen GmbH, Franka Lorenz, Bergstrasse 12b, 16244 Schorfheide. Sie gelten nicht für vermittelte Einzelleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen, Ferienwohnungen) sowie die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB. Über diese erhalten Sie jeweils gesonderte Informationen.

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Buchung geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Grundlage des Angebotes ist unsere Reiseausschreibung nebst ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Reisende können die Buchung schriftlich, per Fax, per Mail, telefonisch oder persönlich an uns übermitteln. Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch die Übermittlung der Reisebestätigung durch uns. Kommt der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit zustande, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform. Gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen.

Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern wir auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.

Wir weisen darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen uns und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss ist von Reisenden eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zu erbringen, sofern wir den Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBG an den Reisenden in Textform übermittelt haben. Der restliche Reisepreis ist vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird und der Reiseplan entweder bei der Vertriebsstelle bereitliegt oder Reisenden vereinbarungsgemäß übermittelt wird.

Bei Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder wir die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen können, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.

Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.

Sofern Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leisten, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 2.4 geregelten Stornierungskosten zu belasten.

3. Leistung des Anbieters, Leistungsänderungen

 Der Umfang der vertraglichen Leistungen des Anbieters ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen in den Prospekten und Online-Medien sowie die sich darauf beziehenden Angaben in der Reisebestätigung des Anbieters unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG.

Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder die vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen Reisende über diese Änderungen vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung unterrichtet werden.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist

  • die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen,
  • ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
  • die Teilnahme an einer von uns gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.

Wenn Reisende nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagieren, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe werden Reisende unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über ihre Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, ist der Reisepreis gemäß § 651 m Abs. 1 BGB zu mindern. Sofern uns bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt

Reisende können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

Sofern der Reisende vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, können aber stattdessen eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von uns zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind dann unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Den uns zustehenden Entschädigungsanspruch haben wir in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:

allgemeine Stornopauschale:

  • bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Gesamtpreises
  • bis 26. Tag vor Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises
  • bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 % des Gesamtpreises
  • bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises
  • bis 11. Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises
  • bis 04. Tag vor Reiseantritt 80 % des Gesamtpreises
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Gesamtpreises

besondere Stornopauschale:

Für Ferienwohnungen, Sonderangebote / Specials, Gruppenreisen sowie individuell ausgearbeitete Pauschalreisen gelten besondere Stornierungsbedingungen, auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reiseausschreibung  ausdrücklich hingewiesen wird.

Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass wir aufgrund des Rücktritts lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen können.

Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen können. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begründen.

Soweit wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet sind, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern uns diese Mitteilung nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. Für die Vertragsübertragung berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30,00.

5. Umbuchungen vor Reisebeginn

Reisende haben keinen Anspruch auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Dies gilt nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBG nötig ist. Eine solche Umbuchung führen wir für den Reisenden kostenfrei durch.

Sofern auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung erfolgt, fällt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 30.00 EUR je Vorgang an, das zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung vom Reisenden zu bezahlen ist. Über den aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis informieren wir den Reisenden vor der Umbuchung. Umbuchungswünsche des Reisenden ab 29 Tage vor Reisebeginn können wir, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchführen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Sollten Reisende einzelne von uns ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen aus Gründen, die von diesen zu vertreten sind, nicht in Anspruch nehmen, haben sie keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, wobei diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl/Kündigung durch uns

Wir können wegen des Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Wir haben in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl benannt sowie den Zeitpunkt angegeben, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und wir haben in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben.

Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Soweit bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Sollte die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt werden, haben wir den Reisenden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt zurückzuerstatten.

Der Pauschalreisevertrag kann von uns ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Im Falle der Kündigung durch uns behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

8. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

Sofern wir eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbringen, können Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Reisende können eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und es von Ihnen nicht schuldhaft unterlassen worden ist, den Mangel unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.

Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen können, können Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m noch Schadensersatzansprüche nach § 651n geltend machen.

Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Reisende den Reisevertrag kündigen. Aus Beweissicherungsgründen wird diesbezüglich die Schriftform empfohlen.

Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Sofern der Vertrag danach aufgehoben wird, behält der Reisende (wenn der Vertrag die Beförderung umfasste) den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet uns in diesem Fall nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

9. Schadensersatz/ Haftungsbeschränkung/Mitwirkungspflicht

Reisende können bei Vorliegen eines Reisemangels unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von dem Reisenden verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Er kann auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Soweit für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können wir uns gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Wir haften jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich waren.

Wir haften ferner nicht für Leistungen, die durch Reisende im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von uns oder unserem Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

Reisende sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten wider Erwarten Gründe für Beanstandungen vorliegen, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung oder uns mitzuteilen und es Ihrerseits Abhilfe zu verlangen.

Wir empfehlen, Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters anzuzeigen.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung

Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch Sie auch über den Reisemittler, bei dem Sie die Pauschalreise gebucht haben, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Wir nehmen derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil und sind hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet. Deshalb kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.

 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Alle Reisenden werden vor Reiseantritt von uns über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes sowie deren eventuelle Änderungen informiert.

Reisende haben dafür Sorge zu tragen, dass sie die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt insbesondere für alle Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften. Reisende haften für eventuelle Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften ergeben. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn die Nachteile nachweisbar durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens des Anbieters bedingt sind.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn er mit deren Besorgung beauftragt wurde. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter nachweislich für die Verzögerung verantwortlich zu machen ist.

Sofern der Anbieter vom Reisenden durch eine besondere Vereinbarung ausdrücklich mit der Beschaffung von Pass-, Visa- oder Gesundheitsdokumenten beauftragt worden ist, kann er vom Reisenden die Erstattung der im Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen. Der Anbieter wird den Reisenden bei Übernahme eines Auftrages zur Dokumentenbeschaffung über die voraussichtliche Höhe der Kosten informieren. Eine Haftung des Anbieters für die nicht rechtzeitige Erteilung und den nicht rechtzeitigen Zugang besteht nicht, es sei denn, der Anbieter ist nachweislich für die Verzögerung verantwortlich zu machen.

12. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Der Anbieter ist verpflichtet, die Reiseteilnehmer bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und der zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Sollte die ausführende Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht feststehen, so ist der Anbieter verpflichtet, den Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich diesen Flug durchführen wird beziehungsweise werden. Sobald dem Anbieter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug vornehmen wird, wird der Anbieter den Reisenden darüber informieren. Sollte die angegebene ausführende Fluggesellschaft wechseln, wird der Anbieter den Reisenden umgehend informieren.

Die Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

13. Reiserücktrittskostenversicherung

Reisende können eine Rerserücktrittskostenversicherung und eine Reiseabbruchsversicherung abschließen. Die Kosten hierfür sind nicht im jeweiligen Reisepreis enthalten.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Bei Kunden, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher) berührt diese Rechtswahl nicht die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis richtet sich, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand nach dem Sitz des Anbieters, sofern diese AGB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: 01. August 2024

Veranstalter: IJO Reisen GmbH

Geschäftsführerin: Franka Lorenz

Bergstraße 12b – 16244 Schorfheide

Gerichtsstand: Amtsgericht Frankfurt/Oder

HR-Nr.: HRB 17296 FF

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